Newsletter vom 15.08.2005 , 11:07
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Titel: Strafbefehle gegen HausbesetzerInnen
Pressemitteilung der AZ-Gruppe:

Strafbefehle gegen HausbesetzerInnen

Aufgrund der Besetzung des Lutherhauses in der Jahnstraße, am 03.10.2004.,
ergingen jetzt die ersten Strafbefehle wegen gemeinschaftlichem
Hausfriedensbruch.

Die Hausbesetzung war verbunden mit der Forderung nach einem Autonomen
Zentrum für Osnabrück und sollte auf den Leerstand des Lutherhauses
aufmerksam machen. Die Besetzung wurde nach ca. 1,5 Stunden durch die
Polizei beendet. Alle 14 AktivistInnen mussten zur ED-Behandlung mit aufs
Polizeikommissariat und bekamen Anzeigen wegen gemeinschaftlichen
Hausfriedensbruch. Aufgrund der Anzeigen erhielten jetzt die ersten
AktivistInnen Strafbefehle über 20 bzw. 30 Tagessätze. Im Falle der
Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag
Freiheitsstrafe.

Gegen die Strafbefehle haben alle AktivistInnen Einspruch eingelegt. Wir
lassen uns in unserem Kampf für ein Autonomes Zentrum und
gesellschaftliche Freiräume nicht kriminalisieren. Osnabrück braucht einen
Ort in dem Platz ist für emanzipatorische Politik und Kultur jenseits des
Mainstreams. Deshalb werden wir auch weiterkämpfen und der
Kriminalisierung entgegentreten.

Im Zusammenhang mit dem Kampf um eine Autonomes Zentrum kommt es schon am
30.08.2005 zu einem Prozess gegen drei HausbesetzerInnen, die an der
Besetzung des Gebäudes der Aurelius GmbH am alten Güterbahnhof, am
04.01.2005, beteiligt waren. Auch hier sollte versucht werden die
AktivistInnen durch Strafbefehle einzuschüchtern. Durch die Einsprüche der
Beteiligten kommt es jetzt zu einem öffentlichen Verfahren. Deshalb rufen
wir alle auf den Prozess kritisch zu begleiten und am 30.08. um 9 Uhr zum
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 9, Raum 101 zu komme