Titel: Strafbefehle gegen HausbesetzerInnen |
Pressemitteilung der AZ-Gruppe: Strafbefehle gegen HausbesetzerInnen Aufgrund der Besetzung des Lutherhauses in der Jahnstraße, am 03.10.2004., ergingen jetzt die ersten Strafbefehle wegen gemeinschaftlichem Hausfriedensbruch. Die Hausbesetzung war verbunden mit der Forderung nach einem Autonomen Zentrum für Osnabrück und sollte auf den Leerstand des Lutherhauses aufmerksam machen. Die Besetzung wurde nach ca. 1,5 Stunden durch die Polizei beendet. Alle 14 AktivistInnen mussten zur ED-Behandlung mit aufs Polizeikommissariat und bekamen Anzeigen wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch. Aufgrund der Anzeigen erhielten jetzt die ersten AktivistInnen Strafbefehle über 20 bzw. 30 Tagessätze. Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe. Gegen die Strafbefehle haben alle AktivistInnen Einspruch eingelegt. Wir lassen uns in unserem Kampf für ein Autonomes Zentrum und gesellschaftliche Freiräume nicht kriminalisieren. Osnabrück braucht einen Ort in dem Platz ist für emanzipatorische Politik und Kultur jenseits des Mainstreams. Deshalb werden wir auch weiterkämpfen und der Kriminalisierung entgegentreten. Im Zusammenhang mit dem Kampf um eine Autonomes Zentrum kommt es schon am 30.08.2005 zu einem Prozess gegen drei HausbesetzerInnen, die an der Besetzung des Gebäudes der Aurelius GmbH am alten Güterbahnhof, am 04.01.2005, beteiligt waren. Auch hier sollte versucht werden die AktivistInnen durch Strafbefehle einzuschüchtern. Durch die Einsprüche der Beteiligten kommt es jetzt zu einem öffentlichen Verfahren. Deshalb rufen wir alle auf den Prozess kritisch zu begleiten und am 30.08. um 9 Uhr zum Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 9, Raum 101 zu komme |