Newsletter vom 11.10.2003 , 19:34
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Titel: Räumungsaufforderung für Wagenplatz ist da, kommt alle zur Demo
Hallo Leute,
es ist soweit, die Räumungsaufforderung für den Wagenplatz am Fürstenauer Weg 70 ist da. Sie kam am 10. Oktober per Einschreiben mit Rückschein an den Verein Avanti!
So überraschend ist es nicht, war es doch schon seit einem Monat angekündigt, daß eine solche Aufforderung demnächst erfolgen wird. Die Frage war nur noch, wohin der Brief der Stadt wohl gehen wird. Der Fachbereich Immobilien und Hochbau wählte nun Avanti! als Adresse, was uns einiges an Handlungsspielraum lässt. Denn weder hat der Verein jemals mit der Stadt einen Überlassungsvertrag abgeschlossen, noch hat der Verein seinen Sitz am Fürstenauer Weg oder wohnt jemand aus dem Verein dort.
Die Frist, die uns für die Räumung eingeräumt wird, läuft bis zum 31. Oktober. Bis dahin wird also schon mal gar nichts passieren und für danach behält sich die Stadtverwaltung rechtliche Schritte vor. Also werden wir zunächst mal Widerspruch einlegen, um damit die Frist zu verlängern.
Das bedeutet aber: Die Suche nach Alternativen muß jetzt erst Recht auf Hochtouren laufen!
Und: es ist jetzt erst recht wichtig, daß ihr alle auf die Demo gegen die Räumung und für ein Autonomes Zentrum kommt, nächsten Samstag, 18. Oktober, 13 Uhr, ab Ledenhof. Unsere größte Stärke ist jetzt die öffentliche Präsenz. Also bringt noch viele Leute mit. Plakate und Aufrufe für die Demo gibt es auf dem Wagenplatz.
Nächsten Dienstag, 14. Oktober, ist die nächste Avanti-Radiosendung auf 104,8 Megahertz, dort gibt es dann noch weitere Informationen.
Wen es noch interessiert, hier der Wortlaut der Räumungsaufforderung:
Räumung des Grundstücks am Fürstenauer Weg,
nachdem in der Vergangenheit die Stadt Osnabrück von mehreren interessierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgefordert worden war, ihnen ein Gebäude für die Einrichtung eines Autonomen Zentrums zur Verfügung zu stellen und in diesem Zusammenhang auch Hausbesetzungen stattgefunden hatten, ist dem Verein Avanti! e.V. im Juli 2002 das unbebaute Grundstück am Fürstenauer Weg zur vorübergehenden Nutzung überlassen worden. Zwischenzeitlich ist mehrfach in den politischen Gremien darüber beraten worden, ob der Verein dauerhaft ein städtisches Grundstück für seine Zwecke nutzen können soll.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Osnabrück am 09.09.2003 ist nunmehr endgültig entschieden worden, daß das Gelände am Fürstenauer Weg nicht länger zur Verfügung gestellt und somit die bislang geduldete Nutzung für beendet erklärt wird. Eine anderweitige Ersatzlösung kann nicht angeboten werden.
Ich gebe Ihnen hiermit diesen Beschluß bekannt und fordere den Verein daher auf, für eine vollständige Räumung des Grundstücks am Fürstenauer Weg spätestens bis zum 31.10.2003 zu sorgen. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir für den Fall der Nichtbeachtung der Räumungsaufforderung vor.